Er wird im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem EfA-Prinzip (EfA= Einer für Alle) umgesetzt, bei dem ein Bundesland federführend die Leistung entwickelt und allen anderen zur Verfügung stellt. Es können sich also alle Kommunen an den digitalen Gewerbesteuerbescheid anschließen. Um den Erfolg sicherzustellen, ist es entscheidend, dass alle Kommunen zeitnah die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anbindung an die digitale Lösung schaffen.
Sie stehen nicht allein vor dieser Aufgabe: Kommunen haben noch aktuell die einmalige Gelegenheit, kostenlos beim Umstieg auf die digitale Lösung begleitet und unterstützt zu werden. Sie können mit Ihrer Kommune Teil des Projektes "Digitaler Gewerbesteuerbescheid" werden und erhalten dadurch viele Vorteile und Hilfestellungen.