Zwei Frauen sitzen im Büro und unterhalten sich.

Der digitale Gewerbesteuerbescheid für Unternehmen

Sie können schon jetzt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, ob Sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Dazu müssen Sie einfach bei „Mein ELSTER“, dem Onlineportal der Steuerverwaltungen, die Anlage „Bekanntgabe“ und darin den elektronischen Zustellwunsch auswählen. Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2022.

Der Gewerbesteuerbescheid wird Ihnen dann online in das Postfach von „Mein Unternehmskonto“ zugestellt, sobald bei Ihrer zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zugestellt wird der Gewerbesteuerbescheid als PDF-Dokument mit eingebettetem XML (PDF/A-3). Der maschinell lesbare, einheitliche XML-Datensatz ermöglicht Ihnen die direkte Weiterverarbeitung mit der Fach-Software Ihres Unternehmens und Ihrer Steuerberatung.

Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet viele Vorteile

Ihre Vorteile

  • Schnellere Kommunikation mit der Behörde
  • Effiziente und einfache Überprüfung des Bescheides durch digitalen Abgleich
  • Keine aufwendige Papierverarbeitung

  • Einheitliches XML-Format
  • Einfache Verarbeitung des Bescheides in Ihrer Fachsoftware
  • Neue Möglichkeiten im Dokumentenmanagement: Suchen und Filtern nach Kriterien wie Erhebungsjahr oder Art des Bescheides

  • Sichere Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörde über Ihr kostenfreies Postfach „Mein Unternehmenskonto“
  • Rechtssichere und schnelle Zustellung von Bescheiden (optional mit integrierter Widerspruchsfunktion)

Wie melde ich mich für den digitalen Gewerbesteuerbescheid an?

Aus technischen Gründen bestehen Unterschiede, je nachdem ob ihr zuständiges Finanzamt in einem Stadtstaat (Berlin, Hamburg, Bremen oder Bremerhaven) oder in einem Flächenland liegt.
 
In den Stadtstaaten werden neben den GewSt-Messbescheiden sowie den GewSt-Zerlegungsbescheiden auch die elektronischen Steuerbescheide von den Finanzämtern selbst versendet. Hierbei sind ausschließlich die in Ihrem Steuerkonto hinterlegten Daten maßgebend. Die dort zu hinterlegende Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe gilt unabhängig von der Steuerart – sofern technisch schon möglich - für alle Bescheide und Schreiben vom Finanzamt. Diese kann entweder direkt in „Mein ELSTER“ unter „Formulare & Leistungen“ -> „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ oder durch die steuerberatenden Berufe beantragt werden. 

In Fällen ohne Zerlegung 

  • in Flächenländern:
    Wählen Sie bei Einreichung der Gewerbesteuererklärung den Wunsch nach elektronischer Zustellung in der Anlage BekanntgabeÖffnet sich in einem neuen Fenster aus.
  • in Stadtstaaten:
    Es gelten ausschließlich die in den Steuerkonten hinterlegten Daten zur Zustellung. 

In Fällen mit Zerlegung (Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden) 

  • in Stadtstaaten und Flächenländern:
    Wählen Sie bei Einreichung der Zerlegungserklärung immer den Wunsch nach elektronischer Zustellung in der Anlage BekanntgabeÖffnet sich in einem neuen Fenster aus.

    Ausnahme: Es liegen nur Betriebsstätten in Stadtstaaten vor, z.B. Hamburg und Berlin.
    Für die Steuerbescheide aus allen beteiligten Stadtstaaten sind nur die in Ihrem jeweiligen Steuerkonto des Stadtstaates hinterlegten Daten zur Zustellung maßgebend.
    Für die Steuerbescheide aus allen anderen beteiligten Kommunen der Flächenländer werden die Daten aus der ausgefüllten Anlage genutzt.  

Was ist „Mein Unternehmenskonto“?

„Mein Unternehmenskonto“ ist das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen, das Ihnen die digitale Nutzung von Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden ermöglicht. Es bietet unter anderem ein Postfach für die Kommunikation mit den Behörden und wird automatisch für jedes ELSTER-Organisationskonto generiert. Es ist also keine separate Registrierung notwendig.

Das von ELSTER bereitgestellte Nutzerkonto wurde speziell für Unternehmen und Organisationen entwickelt und bietet identifizierten und authentifizierten Organisationen Zugriff zu digitalen Verwaltungsleistungen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter „MUK - Mein Unternehmenskonto“Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Formular Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe

Das nachstehende Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe der Gewerbesteuer“ wurde entwickelt, um den Kommunen in Deutschland einen einheitlichen Vordruck zur zeitlich unbefristeten Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe zur Verfügung zu stellen. Das Formular kann sowohl von den Unternehmen, als auch deren Vertretern verwendet werden. Wir empfehlen den Kommunen, den Vordruck auf ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen.

Hinweis zu DATEV-Steuererklärungen: Beim Einsatz des Formulars in Kombination mit einer mit DATEV (o.Ä.) abgegebenen Gewerbesteuererklärung muss in das Feld „ELSTER-Benutzerkonto-ID“ unbedingt die ID des Steuererklärenden für die Zustellung in Mein Unternehmenskonto eingetragen werden. Eine Benutzerkonto-ID der DATEV oder eines anderen Herstellers von Steuerberatungssoftware ist nicht zulässig, da Bescheide ansonsten lediglich in deren Postfach zugestellt und nicht mehr den Steuerpflichtigen zugeordnet werden können.