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Schnittstellen für Kommunen

Wir bieten Ihnen hier eine Übersicht an technischen Informationen wie Schnittstellenbeschreibung der Datensätze von der Finanzverwaltung zu den Kommunen und den derzeit in Entwicklung befindlichen Zerlegungsbescheid-Datensatz.

Schnittstellen der Finanzverwaltung zu den Kommunen

Die Gewerbesteuermessbeträge werden jeweils durch die Finanzämter der Länder berechnet und in Form von Mitteilungen über den Messbetrag bzw. Zerlegungsbescheiden an die Kommunen übermittelt. Diese Übermittlungen erfolgen zum Teil schon in digitaler Form. Der Abruf der Daten erfolgt über ELSTER-Transfer.

Derzeit bestehen folgende länderspezifischen Übermittlungsformate:

  • Messbetrags- und Zerlegungsbescheid-Datensätze für alle Länder außer NRW
    (ELSTER Datenart GEWXX oder SV)
  • Messbetragsbescheid und Bestandsabgleichs-Datensätze für NRW
    (ELSTER Datenarten GEWMB, GEWBA)

Hier finden Sie weitere Informationen zu den oben genannten ÜbermittlungsformatenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die vorstehenden länderspezifischen Datensatzformate werden durch bundesweit einheitliche Datensätze im Format PDF/A-3 (embedded xml) abgelöst. Die Vereinheitlichung beginnt mit dem Datensatz zu Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheiden, welcher sich momentan noch in Entwicklung befindet:

Dokumente zum Download

Zerlegungsbescheid-Datensatz für alle Länder:

HKR-Systeme: Schnittstelle der Kommune zu den Unternehmen

Die Städte und Gemeinden sind für die Veranlagung und Erhebung der Gewerbesteuer für ansässige Unternehmen zuständig. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Seiten der Kommune durch ein Haushalts-Kassen-Rechnungs-System (kurz: HKR-System). Es visualisiert zunächst die Grundlagenbescheide für die Bearbeitung in der Verwaltung und erzeugt daraus in Verbindung mit dem jeweils gültigen Hebesatz der Kommune Gewerbesteuerbescheide, die anschließend den Unternehmen bekanntgegeben werden. Der kommunale Gewerbesteuerbescheid entspricht im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG) dem „Rückkanal“ der Gewerbesteuererklärung.

Die Hersteller der HKR-Systeme, die in Kommunen zur Erzeugung der Bescheide zum Einsatz kommen, müssen ihre Software technisch auf Datenbank- und Applikationsebene anpassen und erweitern, um den digitalen Gewerbesteuerbescheid erzeugen zu können. Hier finden Sie weitere Informationen für HKR-Hersteller.

Weitere Informationen zur Anbindung von ELSTER-Transfer und dessen Nutzung für den Rückkanal finden Sie hier unter den Download-Dokumenten.

Formular Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe

Das nachstehende Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe der Gewerbesteuer“ wurde entwickelt, um den Kommunen in Deutschland einen einheitlichen Vordruck zur zeitlich unbefristeten Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe zur Verfügung zu stellen. Das Formular kann sowohl von den Unternehmen, als auch deren Vertretern verwendet werden. Wir empfehlen den Kommunen, den Vordruck auf ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen.

Hinweis zu DATEV-Steuererklärungen: Beim Einsatz des Formulars in Kombination mit einer mit DATEV (o.Ä.) abgegebenen Gewerbesteuererklärung muss in das Feld „ELSTER-Benutzerkonto-ID“ unbedingt die ID des Steuererklärenden für die Zustellung in Mein Unternehmenskonto eingetragen werden. Eine Benutzerkonto-ID der DATEV oder eines anderen Herstellers von Steuerberatungssoftware ist nicht zulässig, da Bescheide ansonsten lediglich in deren Postfach zugestellt und nicht mehr den Steuerpflichtigen zugeordnet werden können.