Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung - ZPS Kommunale Koordination

Digitaler Gewerbesteuerbescheid Q2/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

das zweite Quartal 2025 ist beschlossen und vielerorts stehen die Sommerferien an. Wie gewohnt möchten wir die Gelegenheit nutzen, um Neuigkeiten rund um das Projekt Digitaler Gewerbesteuerbescheid mit Ihnen zu teilen.

Im Fokus des Newsletters für Q2/2025 stehen:

  • Neues aus dem Rollout
  • Länderinitiativen der Finanzministerien und Nachfrage Digitaler Gewerbesteuerbescheid
  • Meilenstein in der Zerlegung erreicht
  • Angebot Testing für HKR-Hersteller
  • Dokumenten-Update auf unserer Website

Mit freundlichen Grüßen

Marius Dehmer 

Neues aus dem Rollout 


Neue Länderarbeitskreisorganisation

Aufgrund des Projektfortschritts, mit aktuell über 1.800 Pilotkommunen und steigendem Bekanntheitsgrad des digitalen Gewerbesteuerbescheids, wird der Rhythmus der Länderarbeitskreise auf alle 3-4 Monate geändert. Parallel dazu wird die Anzahl zu sechs Länderarbeitskreisen gebündelt, um Synergien zwischen den Ländern und Kommunen stärker zu heben.

Weiterhin wurde die Struktur innerhalb der Länderarbeitskreise angepasst. So wird nun anstatt der Einzelabfragen die Chatfunktion stärker eingebunden, um die aktive Beteiligung weiter zu fördern. Durch diese Maßnahmen kann insgesamt die Qualität der Betreuung, auch bei immer größer werdender Anzahl an zu betreuenden Kommunen, beibehalten werden.

Freischaltung Cluster München mit DATEV-Steuerberatern

Aufgrund der neuen Cluster-Strategie im Jahr 2025 bei der Betreuung von Kommunen, die gerne mit DATEV-Steuerberatern den digitalen Gewerbesteuerbescheid in einem durchgängig digitalen Prozess von der Erklärung bis zum Versand des Bescheides pilotieren möchten, können wir jetzt voraussichtlich einen ersten größeren flächendeckenden Erfolg um München vermelden.

Münchens HKR-System befindet sich bereits im Produktivbetrieb, sodass nun nach den ersten erfolgreichen Bescheidbekanntgaben mindestens 30 Steuerberater die Freischaltung dieser neuen Funktion innerhalb der DATEV-Steuerberatersoftware bekommen werden.

Damit erhoffen wir uns eine wesentliche Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Nachfrage der Steuererklärenden nach dieser neuen digitalen kommunalen Dienstleistung. So können durch weitere Freischaltungen von DATEV-Clustern wie in Essen, Magdeburg und Rostock nach und nach alle Bundesländer in signifikantem Ausmaß diesen kommunalen digitalen Service anbieten.

Gemeinsamer ELSTER-Transfer-Dienstleistungsvertrieb zwischen HKR-Hersteller H&H und c5-zertifiziertem Rechenzentrum

Eine größere Anzahl von Kommunen hat noch nicht von der Web-Lösung von ELSTER auf die serverbasierte ELSTER Transfer Anwendung (ETR) in der Kommunikation mit den Finanzämtern bzw. Landesrechenzentren umgestellt. Es gibt immer noch Engpässe insbesondere bei den IT-Dienstleistern, diese Umstellung rechtzeitig zum Start des Bürokratieentlastungsgesetzes ab 1.1.2026 zu gewährleisten. 

Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem einen automatischen elektronischen Bekanntgabewunsch des Steuererklärenden, wenn die Gewerbesteuererklärung elektronisch eingereicht wurde, sofern dem nicht aktiv widersprochen wird (Opt-out).

Um ihren Kunden ein zeitnahes Angebot für den Wechsel auf die ELSTER-Transfer-Anwendung zu ermöglichen, hat sich H&H für eine Vertriebspartnerschaft mit einem Rechenzentrumsanbieter entschieden, welcher den Wechsel bei Bedarf per Fernbetreuung kurzfristig ermöglichen kann.

Da die ETR-Anwendung eine notwendige Voraussetzung für die rechtssichere Zustellung des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist, hilft diese Partnerschaft insbesondere den H&H-Kommunen auf dem Weg in die digitale Zukunft.

Die Partnerschaft folgt damit - mit einer eigener Variante - den Beispielen von Komm.One mit eigenem Rechenzentrum oder Axians Infoma mit ekom21 und ermöglicht insbesondere kleineren Kommunen den Anschluss an die neueste Sicherheitstechnik in Rechenzentren.

Länderinitiativen der Finanzministerien und Nachfrage Digitaler Gewerbesteuerbescheid 

Klassischerweise sind die Finanzministerien der Länder im Projekt von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz der Lösung sowie deren Bekanntheit innerhalb der Länder. In vielen Ländern werden hierbei durch die Finanzministerien eigenständig Maßnahmen getroffen, um die Verbreitung des digitalen Gewerbesteuerbescheides bei den Kommunen zu unterstützen. Neben finanziellen Fördermaßnahmen werden weitere Kanäle, wie die Direktansprache von Kommunen, Roadshows oder allgemeine Informationsveranstaltungen für alle Städte und Gemeinden, abgehalten.

Von besonderem Erfolg gekrönt war in diesem Quartal ein direktes Anschreiben des Bayerischen Ministeriums der Finanzen an alle Kommunen in Bayern. Dieses hat für einen signifikanten Zulauf an interessierten Pilotkommunen gesorgt. 
 

Um diese Initiative als Best Practice für die Verbindung von Landes- und Kommunalebene zu würdigen, wurde das Schreiben auf https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/kommunen unter „Rundschreiben der Länder“ veröffentlicht und darf gerne geteilt und nachgenutzt werden.  

Die Initiativen der Länder sind hierbei keinesfalls Selbstzweck, sondern dienen auch dazu, zu unterstreichen, wie bedeutsam der digitale Gewerbesteuerbescheid für die Wirtschaft und wie hoch die Nachfrage nach der elektronischen Lösung ist.

Verdeutlicht werden soll dieser Punkt kurz am Beispiel der Stadtstaaten, speziell am Beispiel der Hansestadt Hamburg: Wie im letzten Newsletter berichtet, können die Stadtstaaten bereits jetzt auf DIVA 2 und die damit verbundene elektronische Bekanntgabe zurückgreifen. Diese Option steht dort seit dem letzten Quartal auch für den digitalen Gewerbesteuerbescheid zur Verfügung (vgl. https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/pressespiegel).

In nur 4 Monaten nach der Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids in den Stadtstaaten wurden bereits mehr als 11.000 digitale Gewerbesteuerbescheide von Hamburg bekanntgegeben. Unternehmen und Steuerberater begrüßen die neue Möglichkeit, ihre Bekanntgabewünsche für die Gewerbesteuer über DIVA 2 mitteilen zu können.

Anstehende Rechtsänderungen der Abgabenordnung ab 2026 sollte auch den restlichen Kommunen den Entscheidungsprozess hin zur elektronischen Bekanntgabe weiter vereinfachen.

Nächster bedeutender Schritt in der Zerlegung erreicht 

Die Pilotierung der elektronischen Zerlegungsbescheide in Nordrhein-Westfalen läuft seit Herbst 2024 und hat wichtige Erkenntnisse zur technischen Umsetzung des Prozesses geliefert. Inzwischen hat der Prozess eine hinreichende technische Reife erreicht und läuft weitgehend reibungslos durch. Aufbauend auf diesen Meilenstein wird unter anderem die Pilotierung auf weitere Empfängerkommunen innerhalb und außerhalb von Nordrhein-Westfalen ausgeweitet sowie der Rollout in den K1-Ländern vorbereitet. Es besteht bundesweit ein reges Interesse von Kommunen, sich an der Pilotierung zu beteiligen. 

Ferner wird aktuell geprüft, inwiefern sich der Prozess noch weiter optimieren lässt. Dies geschieht beispielsweise im Hinblick auf die Bedienfreundlichkeit sowie die Behandlung von unerwarteten Eingaben.

Bekräftigung des Angebots zum Testing an HKR-Hersteller 

Wir freuen uns, dass wir seit Neuestem den HKR-Herstellern eine intensivierte Testbegleitung aus dem Projekt digitaler Gewerbesteuerbescheid anbieten können. Ergänzend zu den internen Tests der HKR-Hersteller bietet das Projekt in zwei aufeinander aufbauenden Stufen eine Prüfung der Bescheiderstellung gemäß Spezifikation und der digitalen Bekanntgabe über ELSTER-Transfer an.

In der ersten Stufe werden den teilnehmenden HKR-Herstellern dazu unterschiedlich komplexe Testfälle in Form von Test-Gewerbesteuerbescheiden als PDF zur Verfügung gestellt. Diese übernehmen sie in ihr System und erzeugen automatisiert XMLs, welche auf Validität und Schemakonformität geprüft werden. Auf Wunsch verschiedener HKR-Hersteller wurde auch ein Test-Zerlegungsbescheid erstellt, mit dem sowohl das maschinelle Einlesen als auch die automatisierte Weiterverarbeitung zu einem digitalen Gewerbesteuerbescheid getestet werden kann..

In Stufe zwei sollen Kommunen zukünftig Test-Bescheide mittels ETR in der Testumgebung an ein Dummy-Mein Unternehmenskonto-Postfach des Projekts digitaler Gewerbesteuerbescheid versenden, wodurch der Erhalt der Bescheide geprüft wird. Zudem werden die mitgegebenen Bekanntgabe-Informationen mit den Empfehlungen im Lastenheft abgeglichen.

Die Tests werden von den HKR-Herstellern gut aufgenommen. Bisher haben sechs HKR-Hersteller in der ersten Stufe mit den bereitgestellten Beispielbescheiden getestet und bereits sehr gute Ergebnisse vorgebracht. Zudem wurden weitere HKR-Hersteller angeschrieben und zum Testing eingeladen. Im nächsten Quartal sollen weitere Zerlegungstestfälle fertiggestellt werden und 1:1-Termine mit HKR-Herstellern zur besseren Unterstützung bei der Bescheiderstellung stattfinden.

Wenn Sie, als HKR-Hersteller, ebenfalls Interesse am Testing haben, ist eine Teilnahme jederzeit möglich. Melden Sie sich dazu gerne beim Service-Desk: sdeg@init.de.

Update von Dokumenten 

Wir freuen uns, einen neuen Schwung aktualisierter Dokumente auf https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/ für Sie bereitstellen zu können. So wurde unter anderem das FAQ Recht in die Version 2.1 überführt und enthält neben wiederkehrenden Fragen aus dem Rollout auch einen ersten Ausblick auf die Auswirkungen der Anpassungen der Abgabenordnung rund um die elektronische Bekanntgabe ab 2026. Das FAQ Recht wurde hierbei in Zusammenarbeit mit dem BMF geprüft und freigegeben. Es wird in Kürze auf der Website https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/kommunen unter „Dokumente zum Download“ veröffentlicht.

Ein weiteres Dokument, das sich neu präsentiert ist der Flyer für Kommunen zum digitalen Gewerbesteuerbescheid in der Version vom 14.04.2025 unter https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/kommunen (Dokumente zum Download). Er wurde inhaltlich und gestalterisch überarbeitet. Bei der neuen Version wurde speziell darauf geachtet, dass sie barrierefrei ist. Dies gilt ebenso für das Einwilligungsformular in die elektronische Bekanntgabe bei Kommunen unter https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/unternehmen.

Möchten Sie als Kommune oder HKR-Hersteller am Projekt digitaler Gewerbesteuerbescheid partizipieren? Kommen Sie gerne über sdeg@init.de oder das Kontaktformular https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/kontakt auf uns zu!