Zwei Menschen stehen nebeneinander und schauen in den Laptop.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Immer mehr Kommunen profitieren

Mehr Einsparungen, Effizienz und Transparenz: Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet Vorteile für Unternehmen, Steuerberatungen und die Verwaltung.

Seit April 2023 können rund 3,9 Millionen Unternehmen sowie über 50.000 Steuerberatungen und Konzernsteuerabteilungen in Deutschland direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Dazu müssen sie einfach bei „Mein ELSTER“, dem Onlineportal der Steuerverwaltung, den sogenannten „Elektronischen Zustellwunsch“ auswählen. 

Der Gewerbesteuerbescheid wird dann online in das Postfach von „Mein Unternehmskonto“ als PDF-Dokument mit eingebettetem XML (PDF/A-3) zugestellt. Der maschinell lesbare, einheitliche XML-Datensatz ermöglicht eine direkte Weiterverarbeitung in den unterschiedlichen Software-Lösungen der Unternehmen und Steuerberatungen.

Für die elektronische Zustellung müssen bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sein. Bundesweit pilotieren und testen 736 Kommunen die digitale Lösung bereits. Herausfordernd sind die Vielzahl an HKR-Systemen (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen- Systeme) sowie die zahlreichen kommunalen IT-Dienstleister mit ihren eigenen Systemen und deren Anbindung an die Landesfinanzverwaltung. 

Der Aufwand kann sich aber auszahlen: Denn für Kommunen bietet der digitale Gewerbesteuerbescheid effizientere Arbeitsabläufe und birgt damit Einsparungspotenzial auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel.

Als kommunaler IT-Dienstleister begrüßen wir die Fortschritte bei der flächendeckenden Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids. Es ist von großer Bedeutung, einen standardisierten Prozess umsetzen zu können. Die Bescheidbearbeitung erfolgt dadurch effizient, einheitlich und nachnutzbar.

Martin Sunder KDO, Leiter Unternehmenseinheit Kommunale Fachverfahren

Immer mehr Kommunen kommen dazu

Die Stadt Essen bewies nun, dass vollumfängliche Digitalisierung funktioniert: Im März 2024 ist es der Kommune gelungen, den Gesamtprozess erstmals medienbruchfrei von der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe digital umzusetzen.

Rostock hatte bereits Anfang des Jahres als erste Kommune bundesweit den digitalen Gewerbesteuerbescheid steuerpflichtiges Unternehmen übermittelt.

Auch Düsseldorf und die kleineren Gemeinden Nieder-Olm (Rheinland-Pfalz) und Amt Mittleres Nordfriesland (Schleswig-Holstein), die Stadt Brake (Unterweser in Niedersachsen) und die hessische Gemeinde Eichenzell haben es geschafft, die ersten vollständig digitalen Bescheide erfolgreich zu versenden. Das gelang durch die Unterstützung ihrer jeweiligen kommunalen IT-Dienstleister, der HKR-Hersteller und der bereitgestellten Begleitung durch den Servicedesk der ]init[ AG.

Das Hessische Finanzministerium setzt den digitalen Gewerbesteuerbescheid im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach dem EfA-Prinzip (EfA= Einer für Alle) um. Alle Kommunen können sich also anschließen.

Der digitale Prozess soll in allen Ländern zur Regel werden und perspektivisch über 600 verschiedene Papierformate in 11.000 Kommunen ablösen.

Anbindung der Steuer-Softwareanbieter

Viele Steuer-Softwareanbieter planen, die digitale Lösung mit ihren Produkten noch im Laufe des Jahres 2024 umzusetzen.

Der Dienstleister INFOLOG ist bereit, digitale Bescheide zu empfangen und wartet nun gemeinsam mit seinen Kunden RWE, BMW und BASF auf die ersten produktiven Übertragungen.

Sehr positive Aussichten gibt es auch für alle Steuerpflichtigen, die mit den Lösungen von Wolters Kluwer arbeiten: Der elektronische Bekanntgabewunsch wird in Kürze übermittelt werden können, was den Weg für den digitalen Gewerbesteuerbescheid ebnet. Der digitale Gewerbesteuerbescheid vereinfacht den Prozess in den Steuerkanzleien erheblich, da die Daten automatisch eingelesen werden können.

Die DATEV, führender Steuerberatungsdienstleister in Deutschland, hat bereits im August 2023 den elektronischen Bekanntgabewunsch sowie den Bescheidabruf in ihrer Software umgesetzt. Seit die technischen Voraussetzungen für den Start einer Pilotierung seitens ELSTER geschaffen wurden, testen ausgewählte Steuerberatungen intensiv die bereitgestellte Lösung. Sobald das Verfahren erfolgreich mit verschiedenen Kommunen und deren Softwareherstellern getestet werden konnte, steht einem sukzessiven Rollout für alle ihre Steuerberater:innen im Laufe des Jahres 2024 nichts im Weg. Diese Entwicklung verspricht eine breite Anwendung und zusätzliche Unterstützung für Unternehmen und Steuerberatungen im Umgang mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid.

Als Stadtverwaltung Essen sind wir sehr stolz darauf, als erste Kommune in Deutschland den Gewerbesteuerbescheid vollumfänglich digital an die DATEV-Steuerberatersoftware zugestellt zu haben.

Frau Hammacher Leiterin der Abteilung Steuern und Abgaben
Stadtsteueramt Essen

Ein Standard für Alle

Noch dieses Jahr wird der digitale Gewerbesteuerbescheid die nächste Stufe der Standardisierung erreichen: Er soll als Fachmodul von XUnternehmen umgesetzt werden. Konkret bedeutet dies nicht nur, dass dadurch eine verbindliche Nutzung und kontinuierliche Pflege des Datenmodells geschaffen wird, die Teilnahme an einem solchen XÖV-Standard ermöglicht auch nachhaltig eine reibungslose Datenübertragung zwischen verschiedenen Systemen und Organisationen. Somit können alle Verwaltungsprozesse, die im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer stehen, vereinfacht und automatisiert werden. 

Support für Kommunen

Es ist entscheidend, dass Kommunen rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anbindung an die digitale Lösung schaffen. Daher gibt es kostenfreien und schnellen Support bis Ende des Jahres 2024 aus dem Projekt in Form von Länderarbeitskreisen und dem Servicedesk der ]init[ AG. 

Alle interessierten Kommunen können teilnehmen. Der Servicedesk unterstützt und begleitet beim Umstieg auf die digitale Lösung. Es gibt vielfältiges Informationsmaterial, die Möglichkeit, den Versand in einem Testsystem zu erproben (ELSTER4KONSENS-Testumgebung) und sich mit anderen Kommunen mit den gleichen HKR Systemen auszutauschen und zu vernetzen. Durch die Erfahrung aus der aktiven Zusammenarbeit ergeben sich unzählige Synergien und Möglichkeiten, den komplexen Umstieg zu meistern. Kommunen, die teilnehmen möchten, können sich anmelden unter: sdeg@init.de.