Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2022. Die Mission klingt einfach: Unternehmen und ihre Steuerberatungen wählen im Rahmen ihrer Gewerbesteuererklärung bei „Mein ELSTER“, dem Onlineportal der Steuerverwaltungen, den sogenannten „elektronischen Zustellwunsch“ aus. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann – wenn bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind – elektronisch in das Postfach von „Mein Unternehmenskonto“, dem bundesweiten Unternehmensportal auf Basis von ELSTER, zugestellt.
Was so einfach klingt, ist technisch gesehen eine große Herausforderung. Das Umsetzungsprojekt „Kommunales ELSTER“ im OZG-Themenfeld „Steuern & Zoll“ nahm sich dieser Herausforderung an. Unter der gemeinsamen Federführung des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Finanzen sowie unter Beteiligung aller 16 Länder und zahlreicher Pilotkommunen entstand der „Digitale Gewerbesteuerbescheid“.